Die IKK – Die Innovationskasse, ehemals IKK Nord, ist eine gesetzliche Krankenkasse.
Sie erstattet dir bis zu 500,00 € jährlich für Kurse auf homodea.com oder die homodea Mitgliedschaft.
Die IKK – Die Innovationskasse ist optimal für alle Menschen, denen ihre körperliche und mentale Gesundheit am Herzen liegt. Sie bietet neben den klassischen Leistungen umfassende und innovative Zusatzangebote sowie Bonusprogramme.
Die IKK – Die Innovationskasse richtet sich an die ganze Familie. Jedes mitversicherte Familienmitglied ab dem 16. Lebensjahr kann das Bonusprogramm und die Zusatzleistungen für sich in Anspruch nehmen.
Die gesetzliche Krankenversicherung IKK – Die Innovationskasse bietet ihren Versicherten alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, schnell und unbürokratisch.
Sie ist viel mehr als eine Krankenkasse, da sie neben den Leistungen für Krankheitsfolgen ein breites Angebot zur Erhaltung der Gesundheit und Vermeidung von Erkrankungen bietet.
Die IKK – Die Innovationskasse übernimmt die Kosten für Maßnahmen zur Gesunderhaltung mit Cashback bis 500,00 € jährlich, die Kosten für Zahnprophylaxe in Höhe von 100,00 € jährlich oder die betriebliche Gesundheitsförderung.
Reicht dir noch nicht? Die IKK – Die Innovationskasse bietet dir noch viele weitere Vorteile z.B. für Osteopathie.
①
In sieben Minuten zur IKK Mitgliedschaft. Alles, was du dafür brauchst, ist deine Versichertenkarte der Krankenkasse.
②
Buche Kurse oder die homodea-Mitgliedschaft. Du kannst frei wählen und erhältst die Rechnungen anschließend per E-Mail.
③
Lasse die Routineuntersuchungen bei deiner*m Ärzt*in durchführen und in deinem Bonusheft abstempeln.
Deine Rechnungen von homodea und das Bonusheft kannst du per E-Mail bei der IKK – Die Innovationskasse einreichen.
Denke daran, für die Erstattung deine Kontodaten anzugeben.
Du bekommst deine Rechnungen mit bis zu 500,00 € im Jahr auf dein Bankkonto erstattet.
Nein. Du gibst im Antrag nur die persönlichen Daten, die Versicherungsnummer und deine bisherige Krankenkasse an.
Alles andere übernimmt die IKK – Die Innovationkasse für dich.
Der Wechsel von deiner bisherigen Krankenkasse zur IKK – Die Innovationskasse ist notwendig, um die Vorteile nutzen zu können. Der Wechsel ist mit dem Onlineprozess in nur maximal sieben Minuten und ganz ohne Papierkram erledigt. Gib einfach deine Versicherungsnummer und deine bisherige Krankenkasse an. Alles andere übernimmt die IKK – Die Innovationkasse für dich. Klicke hier
Ja. Du bist oder wirst Mitglied bei der IKK – Die Innovationskasse, lässt die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen, dein Bonusheft von der*m Ärzt*in abstempeln und reichst dieses mit dem Zahlungsnachweis für die Leistungen ein. Fertig!
Folge ganz einfach unserer Anleitung bis zu deinem Cashback: Du kannst so bis zu 500,00 € jährliche Erstattung deiner Beiträge erhalten.
Kleiner Tipp: Wähle die jährliche Zahlungsweise bei deinen Abonnements und Verträgen, dann kannst du direkt nach dem Besuch bei der*m Ärzt*in bis zu 500,00 € deines Beitrags erstattet bekommen.
Die Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung kann nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten mit einer Frist von 2 Monaten zum darauffolgenden 1. eines Monats gekündigt werden.
Im Falle eines Arbeitgeber*inwechsels kann die gesetzliche Krankenversicherung auch ohne Rücksicht auf die Bindefrist zum Einstiegsdatum neu gewählt werden.
Bei einem Krankenkassenwechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse muss seit dem 01.01.2021 nicht mehr schriftlich bei der bisherigen Krankenkasse gekündigt werden. Dies geschieht automatisch per elektronischem Meldeverfahren durch die neue Krankenkasse.
Ja, die Ausgestaltung des Bonusprogramms der IKK – Die Innovationskasse, bei der es den Bonus für gesetzliche Vorsorgeleistungen gibt, die zum Leistungskatalog der Kasse gehören und keinen eigenen finanziellen Aufwand erfordern, wird als Beitragserstattung gewertet, die zur Sonderausgabenminderung des Steuerpflichtigen führt. Die Bonuszahlung muss dementsprechend versteuert werden.
Nein, den Bonus von bis zu 500,00 € und insgesamt 760,00 € kannst du nur als Mitglied der IKK – Die Innovationkasse erhalten.
Die IKK – Die Innovationskasse belohnt deine Eigeninitiative bei der Gesundheitsvorsorge.
Einfach am IKK-Bonusprogramm teilnehmen und Cashback von bis zu 500,00 € jährlich erhalten.
Der Zusatzbeitrag der IKK – Die Innovationskasse liegt Stand 2021 bei 1,3% und liegt damit genau auf dem vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Vergleich:
Die Erstattung von gezahlten Beiträgen erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms 3 der IKK – Die Innovationskasse. Für folgende bereits bezahlte Leistungen kannst du Erstattung erhalten:
Reicht dir noch nicht?
Die digitale Antragsstrecke unubu ist ein Serviceangebot der Versicherungskontor Wolf & Haase GmbH und verhilft dir unkompliziert vom Antrag auf die Mitgliedschaft bei der IKK – Die Innovationskasse bis hin zur Erstattung auf deinem Konto. Sie sind gerne für dich da.
In sieben Minuten zur Mitgliedschaft bei der IKK.
Alles, was du dafür brauchst, ist deine Versichertenkarte der Krankenkasse.
Dein Krankenkassenwechsel findet nach der gesetzlichen Kündigungsfrist, also zwei Monate zum Monatsende, zum ersten des Folgemonats oder zum Datum deines Statuswechsels statt.
Lass dein Bonusheft bei deiner Ärztin oder deinem Arzt abstempeln und reiche deine homodea-Rechnungen bei der IKK unter der E-Mail-Adresse Bonus@IKK-Nord.de ein.
Jährlich kannst du so bis zu 500,00 € Cashback bekommen.